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Heizöl schwefelarm - auch in Premiumqualität Dieselkraftstoff
Additive für Heizöl und Dieselkraftstoff
Guard Thermic Flow Guard
weniger Verschleiß und kein blockieren der Pumpe Wirkstoff für den Wintereinsatz
erhöht die Lagerstabilität des Heizöls von Heizöl und Diesel
verbrennt aschefrei verbrennt aschefrei
Mischungsverhältnis 1 : 2000 Mischungsverhältnis 1 : 1000
Dynamic Ruß Guard
Wirkstoff für Dieselkraftstoff Multifunktions-Additiv für Ölöfen
erhöht die Diesel-Lagerfähigkeit senkt die Rußbildung der Flamme
höhere Motor-Effizienz verlängert die Reinigunsintervalle
längere Motor-Lebensdauer minimiert die Emmission von CO
Mischungverhältnis 1 : 1000 Mischungverhältnis 1 : 2000
Braunkohlebrikett, Steinkohle, Steinkohlenkoks, Anthrazitbrikett, Holzbrikett, Anfeuerholz
Aktuelles und Wissenswertes
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Impressum
Rheingas Pfandflaschen
5 Kg und 11 Kg
Irreführend: „Verbot von Ölheizungen ab 2026“
Die Wettbewerbszentrale ist gegen Werbeaussagen zu Ölheizungen vorgegangen. Die pauschale Behauptung eines Verbotes
von Ölheizungen ab 2016 sei irreführend, kritisierte die Selbstkontrolleinrichtung der Wirtschaft Mitte November. In allen
beanstandeten Fällen sei die Werbung umgestellt worden, Unterlassungserklärungen lägen vor.
Gebäudeenergiegesetz sieht kein absolutes Verbot vor
Moniert hat die Wettbewerbszentrale insbesondere folgende Aussagen:
„Heizöl ist ab 2026 verboten“
„Ab 2026 gibt es ein Verbot für reine Öl- und Kohleheizungen im Bestand - für Neubauten gilt es bereits“
Diese Falschaussagen suggerieren, dass ab 2026 keine Ölheizungen mehr betrieben werden dürfen,
also bis zu diesem Zeitpunktalle alle derzeit existierenden Ölheizungen ausgetauscht werden müssen.
Dies ist aber nicht richtig. Das diesbezügliche neue Gesetz (GEG) sieht ein solch absolutes Verbot keineswegs vor!
Öl-Hybritheizungen auch nach 2026 zulässig
Gemäß GEG dürfen Ölheizungen auch nach dem 1. Januar 2021 eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden.
Es können sogar noch reine Ölheizungen errichtet werden, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und
keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können.
Für veraltete Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 01. 01. 1991 eingebaut wurden bzw. älter als 30 Jahre sind,
sieht das GEG ein Betriebsverbot vor.
Ausgenommen davon sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
Außerdem gilt es nicht für Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die der Eigentümer am 01. 02. 2002 selbst bewohnt hat.
„Die Verbreitung der unzutreffenden Behauptung, dass Ölheizungen schon bald verboten seien,
kann den Verbraucher dazu verleiten, übereilt nicht sachgerechte Entscheidungen von erheblicher
finanzieller Bedeutung zu treffen“ erklärt Dr. Britta Bröker von der Wettbewerbszentrale.
Guter Tipp
Walther Brennstoffhandel GmbH & Co. KG
Ölheizungen werden nicht
verboten!
Die 3. und 5. Firmen-Generation
November 2008
F
RSA-Aktion „Fischer hilft“
Die 6. Generation?
Klein durch die Tür, groß im Keller: Der Haase-Kellertank aus glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK)
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Siegfried Walther
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